O bag schenkt Ihnen ein Weihnachtsgeschenk!

REGELUNG DER SONDERAKTION

"Das Geschenk wird dir von O bag gegeben"
(ital. Präsidialerlass 430/2011)


INITIATOR DER AKTION: Full Spot S.p.a. mit Sitz und Verwaltung in Via L. Galvani 1 - 35011 Campodarsego (PD), MwSt.-Nummer 04434510287 (im Folgenden der "Veranstalter"), führt zur Förderung und Unterstützung des Verkaufs seiner Produkte das Gewinnspiel "Xmas Pack" durch.

BEZEICHNUNG: „Das Geschenk wird dir von O bag gegeben"

AKTIONSART: Werbeaktion gem. ital. Präsidialerlass Nr. 430/2001.

GÜLTIGKEITSZEITRAUM: Die Werbeaktion gilt von 17/12/2021 bis 24/12/2021 im O bag Online-Shop.
GÜLTIGKEITSGEBIET: in Italien und im Ausland.

ADRESSATEN: alle volljährigen O bag-Kunden.

GEGENSTAND DER AKTION:
Die Kunden, die während des Gültigkeitszeitraums der Werbeaktion eine komplette O bag Tasche aus XL Extralight® kaufen, bestehend aus mindestens 3 Komponenten: 1 Taschenkörper und 2 Accessoires verschiedener Art, erhalten sofort kostenlos einen Taschenkörper aus dem Material Extralight® dazu, der sich vom gekauften Modell unterscheidet und aus den im O bag Online-Shop verfügbaren Modellen ausgewählt werden kann.

Jeder Kauf von Produkten aus dieser Werbeaktion berechtigt zum Erhalt von nur einem Geschenk.


BEWORBENE/BETROFFENE PRODUKTE: Gegenstand der Werbeaktion sind alle O bag Taschen aus dem Material XL Extralight® mit mindestens 3 Komponenten: 1 Taschenkörper und 2 Accessoires verschiedener Art.

DAS GESCHENK: 1 Taschenkörper aus dem Material XL Extralight® der Marke O bag.
Die Schale kann einen Mindestwert von 20€ bis 100€ aufweisen (inklusive MwSt.).
Das Geschenk kann nicht in Bargeld umgewandelt werden. Die Aktion kann nicht mit anderen laufenden Aktionen kombiniert werden.


ANZAHL DER GESCHENKE, BESCHREIBUNG UND MARKTWERT:
Beim Kauf einer Tasche mit mindestens 3 Komponenten sieht der Initiator der Aktion die Zuweisung 1 kostenlosen Schalenmodells vor, das sich vom gekauften unterscheidet, mit einem einheitlichen Marktwert inklusive MwSt. von 20€ bis 100€.

KAUTION: Gemäß den Bestimmungen von Art. 7 litera b) Präsidialerlass Nr. 430/2001 ist keine Kaution zu hinterlegen, da das Geschenk beim Kauf ausgehändigt wird.

MARKTWERT DER GESCHENKE: Der Marktwert der oberhalb angeführten Geschenke versteht sich zum aktuellen Datum und zum Wert laut Preisliste für den Publikumsverkauf.

GESCHENKLIEFERFRISTEN: Das Geschenk wird beim Kauf der beworbenen Produkte ausgehändigt.

HAFTUNG FÜR DIE VERWENDUNG DER GESCHENKE: In Bezug auf das oben genannte Geschenk wird festgehalten, dass der Initiator der Aktion nicht für die unsachgemäße Verwendung des Geschenks seitens der Verbraucher haftbar gehalten werden kann; dasselbe gilt für die Verwendung durch Personen, für die die Geschenke aufgrund ihres Alters oder ihres körperlichen bzw. geistigen Zustandes nicht geeignet sind.

TEILNAHME AN DER VORLIEGENDEN WERBEAKTION: Die Teilnahme an dieser Werbeaktion führt dazu, dass der Verbraucher die Regeln und Klauseln aus dieser Regelung bedingungslos und ohne irgendeine Einschränkung akzeptiert.

ÄNDERUNGEN AN DER REGELUNG: Der Initiator der Aktion behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Regelung jederzeit zu ändern, wobei er beachtet, dass die vorgenommenen Änderungen die von den Adressaten erworbenen Rechte nicht verletzen dürfen, wie dies von Art. 10 Absatz 4 ital. Präsidialerlass Nr. 430/2001 vorgesehen ist. Falls Änderungen an dieser Regelung notwendig sein sollten, werden die Adressaten von den Änderungen auf die gleiche Weise bzw. in einer gleichwertigen Form wie der in Kenntnis gesetzt, auf die sie vom ursprünglichen Versprechen Kenntnis erlangt haben.


ZUR VERÖFFENTLICHUNG DIESER WERBEAKTION VERWENDETE HILFSMITTEL: Diese Werbeaktion wird auf einer eigenen Seite der Website www.obag.it veröffentlicht, sowie durch Aktivitäten auf allen Social Media Kanälen der Marke wie Facebook, Instagram, Twitter, WhatsApp.

ZUR VERÖFFENTLICHUNG DER REGELUNG DIESER WERBEAKTION VERWENDETE HILFSMITTEL: Die vollständige Regelung dieser Werbeaktion wird auf der Website www.obag.it auf der Seite veröffentlicht, die dieser eigens gewidmet ist, gemäß Art. 10 Absatz 3 ital. Präsidialerlass Nr. 430/2001.
Die Originalfassung dieser Regelung wird zusammen mit der Ersatzerklärung der Offenkundigkeitserklärung, die gemäß ital. Präsidialerlass Nr. 445/2000 abgegeben wurde, am Sitz des Initiators der Aktion für die gesamte Dauer der Werbeaktion und für die folgenden 12 Monate aufbewahrt.

STREITSACHEN: Für sämtliche Streitsachen in Bezug auf diese Werbeaktion ist der Gerichtsstand Padua zuständig.

 

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